• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Statische Berechnung keine Handwerkerleistung

Baufirma

München: „…Ein Statiker ist grundsätzlich nicht handwerklich tätig. Seine Leistungen sind deshalb nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch steuerlich nicht als Handwerkerleistungen zu bewerten. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 29/19)

Der Fall: Ein Hausbesitzer beauftragte einen Fachbetrieb mit dem Aus­tausch schadhafter Dachstützen. Die Experten wiesen jedoch darauf hin, dass im Vorfeld unbedingt eine statische Berech­nung nötig sei, um die Arbeiten korrekt durchführen zu kön­nen. Der Eigentümer machte in seiner Steuererklärung sowohl die Ausgaben für den Statiker als auch für die ausführende Firma als Handwerkerleistungen geltend.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof widersetzte sich der Steuerermäßigung. Auch wenn es sich bei den Arbeiten des Statikers um eine Vor­leistung für die Tätigkeiten der Baufirma handle, könne man sie nicht als Handwerkerleistung betrachten. Denn ein Statiker sei ausschließlich im Bereich der Planung und der rechneri­schen Überprüfung von Bauwerken tätig….“

Quelle und Volltext: haustec.de

Deutschland: „…Beton gehört zu den wichtigen Baustoffen beim Hausbau. Er muss allerdings, um als Fundament, Wand, Stütze oder Decke Lasten und Kräfte ableiten zu können, mit Stahl bewehrt werden. Wie viel Stahl an welcher Stelle in den Beton eingelegt werden muss, errechnet der Statiker in der Planungsphase. Die sogenannte Statik besteht aus zwei Teilen: den Berechnungen und den dazugehörigen Bewehrungsplänen.

Die Baufirmen müssen sich an diese Pläne halten. Das ist aber nach Erfahrung der Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) manchen Baufirmen nicht ausreichend bewusst. Häufig wird beispielsweise die Anschlussbewehrung zwischen Bodenplatte und Kellerwand nicht so ausgeführt, wie es der Statiker oder ergänzend der Prüfstatiker im Bewehrungsplan verbindlich festgelegt hat. Wenn beispielsweise 10er Anschlusseisen, die laut Prüfstatiker im Abstand von 15 Zentimetern liegen müssen, stattdessen im Abstand von 45 Zentimetern eingebaut werden, dann fehlen zwei Drittel des erforderlichen Bewehrungsquerschnitts….“

Quelle und Volltext: bauen.com

Neusäß: „…Ihm schwebt eine Tieferlegung um 30 Zentimeter vor – oder gleich die Asphaltierung der Straße auf dem Kobel.

Mit einem kuriosen Antrag musste sich der Planungs- und Umweltausschuss in Neusäß jetzt befassen. Wie die Verwaltung im Ausschuss berichtete, hätten eine Baufirma und ein Architekt eine Garagenzufahrt zu einem neuen Gebäude unter Missachtung der Hangneigung derart gebaut, „dass die Zufahrt mit einem handelsüblichen PKW in die neu gebaute Garage aktuell nicht möglich ist“, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt. Der Bauherr hatte nun seine Idee an die Stadt herangetragen, doch einfach die Oberkante der Straße um 30 Zentimeter tieferzulegen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Thannhausen: „…Eine Stiftung ermöglicht kostengünstiges Wohnen für Menschen mit Behinderungen. Der Investor verzichtet mit seinem sozialen Projekt auf Rendite.

„Bagger, Bagger!“, ruft ein kleiner Bub ganz aufgeregt zu seinen Eltern und zeigt aufgeregt auf die große Baumaschine, die neben einem Erdhügel steht. Die Familie parkt gerade am türkischen Lebensmittelmarkt in Thannhausen, als gegenüber auf der Engelwirts-Wiese ein kleiner Festakt stattfindet. Unter dem Baggerarm stellen sich Vertreter der Bauherrschaft, der Baufirmen, künftigen Nutzern des Projekts, die Architektin sowie der Bürgermeister zum feierlichen Spatenstich auf. Hier entsteht ein Wohnblock in Holzbauweise mit 18 Wohneinheiten und einem Büro….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

„…Die aktuell schwierige Lage in der Baubranche führt zunehmend auch zu Firmeninsolvenzen im Baugewerbe. Verbraucherschützer warnen betroffene Bauherren vor voreiligen Entscheidungen in dieser misslichen Situation. Denn jede scheinbar schnelle Lösung birgt ein zusätzliches Risiko. Die verfügbaren Optionen sollten deshalb immer genau rechtlich geprüft werden, damit Verbraucher den besten Weg aus einer Insolvenz finden.

Gehen Baufirmen insolvent, werden den betroffenen Kundinnen und Kunden nicht selten Aufhebungsverträge zur Abwicklung vorgelegt. Bauherren sollten diese keinesfalls ohne Prüfung durch einen Fachanwalt unterzeichnen, warnt der Bauherren-Schutzbund: “Vorsicht ist zunächst immer geboten. Denn der Vertrag berücksichtigt zumeist einseitig die Interessen des Unternehmens.” Eine bessere Option könne eventuell sein, selbst aktiv zu werden, um schnell aus dem Vertrag auszusteigen und sich um eine andere Baufirma zur Weiterführung der Bauarbeiten zu bemühen. Doch um den Vertrag kündigen zu können, ist es wichtig, die insolvente Baufirma in Verzug zu setzen. Ziel ist es, schnell die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung zu erwirken….“

Quelle und Volltext: aktion-pro-eigenheim.de

„…Beim Hauskauf oder dem Bauen kann es zu bösen Überraschungen kommen – zum Beispiel in Form von nachträglichen Preiserhöhungen. Worauf Kunden beim Vertrag mit der Baufirma achten sollten.

München. Im Dezember 2024 war für viele potenzielle Immobilienkäufer die Welt noch halbwegs in Ordnung. Die Zinsen für zehnjährige Hypothekendarlehen lagen bei etwas mehr als drei Prozent. Schon im Laufe des Januars verteuerte sich das Baugeld.

Vergangene Woche stiegen die ZinsenH+ dann plötzlich auf 3,69 Prozent. Es war der stärkste Wochenanstieg seit der globalen Finanzkrise vor 18 Jahren, kommentierte das Analyse- und Beratungshaus Barkow Consulting.

Wer gerade einen Neubau oder eine aufwendige Sanierung und deren Finanzierung plant, wird sich über die zusätzlichen Kosten durch den Zinssprung ärgern und weitere böse Überraschungen verhindern wollen. Dazu gehören zum Beispiel nachträgliche Preissteigerungen von Bauunternehmen.

Es gebe Mittel und Wege, um sich davor zu schützen, schreibt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (Arge Baurecht)….“

Quelle und Volltext: handelsblatt.com

  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3
  • Interim pages omitted …
  • Page 10
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg