Deutschland: “…Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 generell verboten. Doch die bis dahin verbauten asbesthaltigen Bauteile in Gebäuden sind nach wie vor ein Problem. Grundsätzlich geht von diesen Baustoffen
im eingebauten Zustand keine Gefährdung aus. Werden Asbestfasern jedoch beim Bauen im Bestand freigesetzt, stellen sie eine Gefahr für die Gesundheit der Baubeschäftigten und der Bewohner und Bewohnerinnen dar.
Sämtliche Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden sind daher verboten. Eine Ausnahme sind die sogenannten Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten gemäß TRGS 519), die nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung dafür geeignet ist. Darüber hinaus stellen staatlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte emissionsarme Verfahren eine zugelassene Alternative dar.
Seit einigen Jahren ist bekannt, dass in den vor dem 31.10.1993 errichteten, umgebauten oder modernisierten Gebäuden insbesondere asbesthaltige Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber ein Problem darstellen, da bei handwerksnahen Tätigkeiten, wie z. B. Bohren von Löchern in Wände, Decken und Fußböden, Stemmen und Fräsen von Schlitzen Asbestfaserstäube freigesetzt werden…“
Quelle und Volltext: zdb.de