Wolfratshausen: „…Nicht zum ersten Mal musste sich der Bauausschuss des Stadtrats jüngst mit dem Thema Einfriedung befassen. Bei der Überprüfung eines Mehrfamilienhauses an der Schießstättstraße hatte die Bauaufsicht Mängel festgestellt. Unter anderem weicht die Einzäunung des Grundstücks von der Baugenehmigung ab. Die nachträgliche Gestattung des Verbotenen lehnte der Bauausschuss einstimmig ab.
Das Bauvorhaben war im Januar 2019 genehmigt worden, im Februar vergangenen Jahres nahm es die Bauaufsicht unter die Lupe. Dabei stellte sich heraus: Ein Kellerabgang reicht 1,20 Meter über die Baugrenze, auch die Balkone im Nordwesten ragen über die Baugrenze hinaus….“
Quelle und Volltext: merkur.de