Deutschland: „…Mobilitätseingeschränkte Mieter haben einen Anspruch auf einen barrierefreien Umbau. Das hat allerdings gewisse Grenzen – etwa, wenn ein Umbau die Bausubstanz der Geschossdecke beeinträchtigt. Dieses und weitere Urteile rund um Wohnen, Bauen und Finanzieren im Überblick.
Es ist gesetzlich abgesichert, dass in ihrer Mobilität eingeschränkte Mieterinnen und Mieter einer Immobilie einen Anspruch auf einen barrierefreien Umbau haben. Betroffene müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen, wenn sie solche Maßnahmen durchsetzen wollen. Daran hielt sich ein Mieter nicht, als er vom Eigentümer die Zustimmung zu einer bodengleichen Dusche in seinem Badezimmer forderte….“
Quelle und Volltext: haustec.de