• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Bautoleranzen

Ausführungsart

„…Die Toleranzen im Hochbau dienen allgemein zur Begrenzung der Abweichungen von den Nennmaßen der Größe, Gestalt und Lage von Bauteilen und Bauwerken. Eine Einhaltung der vorgegebenen Toleranzen ist erforderlich, um trotz der im Bauhandwerk unvermeidlichen Ungenauigkeiten beim Messen, Fertigen und Montieren die vorgesehene Funktion zu erfüllen. Neben diesem wird durch das Einhalten der Maßtoleranzen auch das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauwerken und Bauteilen des Roh- und Ausbaus ermöglicht.

Im Allgemeinen werden Toleranzen im Hochbau von der DIN 18202 vorgegeben. Wobei zu beachten ist, dass diese DIN für Standardleistungen bzw. Standardbauteile und -leistungen ausgelegt wurde und hier auch nur durchschnittlich übliche Ausführungsarten und Abmessungen im Rahmen einer üblichen Sorgfalt zur Erreichung der Genauigkeiten darstellt. Somit kann es durchaus sein, dass in speziellen Fällen, und trotz Einhaltung der Toleranzbereiche, Funktionen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, schlägt vor, informieren Sie sich.
Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite.

VOB/B § 13 Abs. 5, 7, §§ 14, 15

1. Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn sie diejenigen Angaben enthält, die dem Auftraggeber eine sachliche und rechnerische Überprüfung der Rechnungsforderung ermöglichen.
2. Soweit einzelne Leistungen nicht in der Reihenfolge der Posten aufgelistet wurden, hindert dies die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht, wenn diese Leistungen aufgrund ihrer Bezeichnungen leicht wiederzufinden sind.
3. Fehlerhafte Maß- oder Mengenangaben stehen der Prüfbarkeit regelmäßig nicht entgegen.
4. Die namentliche Erfassung der Namen der Arbeitskräfte ist für eine prüfbare Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nicht erforderlich. Es genügt insoweit, wenn die Qualifikation der Mitarbeiter auf den Stundenlohnzetteln angegeben wird.
5. Allein aus dem Umstand, dass eine Abweichung von der einschlägigen DIN-Norm vorliegt und insoweit ein Mangel gegeben ist, folgt nicht zwangsläufig die Erforderlichkeit eines Abbruchs.
6. Der Auftraggeber kann trotz einer Abweichung von den geltenden DIN-Normen keine Mängelansprüche geltend machen, wenn die vom Auftragnehmer gewählte Ausführungsart ortsüblich bekannt ist und noch nie zu Beanstandungen geführt hat.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018 – 23 U 6/17

vorhergehend:
LG Mönchengladbach, 04.12.2016 – 11 O 436/04

nachfolgend: BGH, Beschluss vom 29.08.2018 – VII ZR 100/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen) 

(…)

Quelle und Volltext: https://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=0&HTTP_DocType=Urteil&Gericht=OLG+D%FCsseldorf&Aktenzeichen=23+U+6%2F17&Urteilsdatum=2018-04-10&Nr=137487

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg