„…Die Bundesregierung hat die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen. Die neuen Regeln können in Kürze in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Handwerksbetriebe?
Grünes Licht für die neue Gefahrstoffverordnung: Damit regelt der Bund neu, wie bei Sanierungsprojekten im Bestand mit Asbest umzugehen ist. Das trifft Gebäude, die vor dem Asbestverbot 1993 errichtet wurden.
Kunden, die Sanierungsaufträge erteilen, müssen Handwerksbetrieben künftig alle Gebäudedokumente zur Verfügung stellen.
Die Juristin Cornelia Höltkemeier erläutert, was auf Handwerksbetriebe zukommt, wenn keine Unterlagen vorhanden sind. Zudem erläutert sie, wann eine technische Erkundung nötig ist und wer die Kosten dafür trägt.
Per Verordnung hat die Bundesregierung die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Darin wird neu geregelt, wie bei Sanierungsprojekten im Bestand mit der Gefahr einer Asbestbelastung umzugehen ist….“
Quelle und Volltext: handwerk.com