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Holzmann-Bauberatung

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Mehr als 20 Nachbarn: Baugenehmigung kann öffentlich bekannt gemacht werden!

§ 80 VwGO

Ansbach: Die öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde ist zulässig, wenn mehr als 20 beteiligte Nachbarn vorhanden sind. Dabei sind sowohl eine benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft, die hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums teilrechtsfähig ist, als auch die einzelnen Wohnungseigentümer hinsichtlich ihres Sondereigentums, über das die Wohnungseigentümergesellschaft nicht verfügen kann, als Nachbarn anzusehen. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Leitsätze

1. Reflektiert ein Bauvorhaben Bahnlärm, so dass ein Nachbar verstärkt damit belastet wird, ist das diesem Vorhaben zuzurechnen (gegen VGH München, Beschl. v. 31.07.2006 – 25 CS 06.1705 – sowie OVG Münster, Beschl. v. 02.05.2018 – 10 B 234/18). 

2. Wirkt der reflexionsbedingte Lärm auf Gebäudeteile ein, die von Bahnlärm bislang nicht so stark betroffen waren, trifft den Bauherrn auch dann eine verstärkte Pflicht Rücksicht zu nehmen, wenn die Lärmgesamteinwirkungen das Niveau der Gesundheitsgefährdung dort noch nicht erreichen. (…)

Quelle und Volltext: Juris.de

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