Deutschland: „…Wer nach einem heftigen Sturm oder schweren Überschwemmungen vor den Trümmern seines Eigenheims steht, Schäden an Fahrzeugen, Kleidung oder Mobiliar zu beklagen hat, braucht einerseits gute Versicherungen und muss andererseits einiges beachten, um den vollen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können.
Bei Schäden am Haus, am Auto, Kleidung oder Mobiliar haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, sofern Sie eine Hausratversicherung besitzen.
Wenn der Sturm beispielsweise eine verschlossene Tür eindrückt, der Hagel ein Dach oder die Fassade zerschlägt oder Regen Möbel oder Kleidung beschädigt, dann übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert….“
Quelle und Volltext: wetter.de