LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.02.2019 – 2-13 T 147/18
Für die Streitwertbemessung der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung ist darauf abzustellen, welche Kosten dem Verwalter für deren Erstellung entstehen.
Quelle und Volltext: Ibr-online.de