„…Eine Streitigkeit über Schadensersatzansprüche aus einem notariellen Bauträgervertrag infolge verspäteter bzw. mangelbehafteter Fertigstellung ist keine Streitigkeit aus einem Bauvertrag, weil Streitgegenstand nicht die Errichtung oder der Umbau eines Bauwerks ist, sondern der verzögerungsbedingte Folgeschaden wie vor allem Mietausfall….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de