Ausbaubeiträge: Wer zahlt, wer nicht?
Die CSU will die umstrittene Anlieger-Beteiligung bei Straßenausbauten rückwirkend zum 1. Januar 2018 abschaffen. Warum „Strabs“-Gegner das „äußerst unbefriedigend“ finden
München: Die heftig umstrittenen Straßenausbaubeiträge werden in Bayern rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Die CSU-Landtagsfraktion hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Demnach sollen alle Straßenausbaubeiträge, die von den Kommunen bis zum 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetzt und den Grundstückseigentümern bekannt gemacht wurden, wie bislang nach altem Recht erhoben werden. „Noch nicht entrichtete Beiträge sind in diesem Fall noch zu leisten“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Dies gelte auch dann, wenn ohne Erfolg Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurde. Auch vor dem Jahreswechsel festgesetzte Vorauszahlungen müssen demnach noch geleistet werden, sofern die Straße vor Ende 2024 fertiggestellt wird.
Nach dem 1. Januar 2018 verschickte Bescheide müssen dagegen aufgehoben werden. Falls betroffene Bürger bereits bezahlt haben, muss der Beitrag von der Kommune zurückbezahlt werden. Die Rückzahlung kann allerdings bis Mai 2019 aufgeschoben werden….