„…Trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise haben sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu entschieden, die Sonderregelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln noch einmal um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.
Die Regelung dient dazu, die in Folge des Krieges in der Ukraine eingetretenen erheblichen Preissteigerungen bei wesentlichen Baumaterialien zumindest teilweise abzufangen und auf diese Weise eine tragfähige Kalkulationsgrundlage für die am Baugeschehen beteiligten Unternehmen zu schaffen.
Klara Geywitz, Bundesbauministerin: „Die Stoffpreisgleitklausel hat sich im öffentlichen Auftragswesen des Bundesbaus bewährt. Sie nimmt sowohl unseren Auftragnehmern als auch den Bauverwaltungen die Sorge vor übermäßiger Kostenbelastung in der aktuellen Krise. Zwar sind bei einigen Baustoffen Stabilisierungstendenzen erkennbar, der Markt ist jedoch nach wie vor volatil. Die Gleitklausel löst zwar nicht alle aktuellen Probleme der Baubranche, aber sie ist eine wichtige und hilfreiche Unterstützung in dieser nicht einfachen Zeit…“
Quelle und Volltext: bayika.de