Abkühlung gefällig? Steuervorteile bei Klimaanlagen nutzen
Die heißen Temperaturen halten an und jeder sehnt sich nach einer Abkühlung. Abgesehen von einem Besuch im Freibad können sich Steuerpflichtige auch mit einer Klimaanlage angenehm erfrischen – und hierbei sogar Steuern sparen! Die steuerlichen Vorteile hängen von der Art des Geräts und von seinem Einsatzzweck ab.
Steuerlich am vorteilhaftesten sind mobile Kühlgeräte, die Betriebe oder Freiberufler erwerben. Sie können je nach Höhe der Anschaffungskosten entweder sofort (bis 800 Euro netto) oder über fünf Jahre (bei Anschaffungskosten bis 1000 Euro netto) abgeschrieben werden. Ansonsten wird der Steuervorteil grundsätzlich über elf Jahre anhand der Nutzungsdauer verteilt. (…)
Quelle und Volltext: stbverband-thueringen.de