„…Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen. Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) stellt eine aktualisierte Musterbescheinigung bereit, mit der Fachunternehmen Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden einfach und rechtskonform bestätigen können. Damit soll der Nachweis für das Finanzamt deutlich erleichtert werden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die bisherigen Bescheinigungen für Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Ab 2025 ist für alle Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden, eine einheitliche Bescheinigung erforderlich. Diese bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 35c Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind….“
Quelle und Volltext: baulinks.de