Düsseldorf: „…Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob einer Erbin rückwirkend die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims zu versagen war, weil sie vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Erwerb aus diesem Haus ausgezogen war, da gesundheitliche Einschränkungen sie an der Selbstnutzung des Familienheims gehindert hätten….
“Quelle und Volltext: juris.de