„…Wer Haus oder Wohnung energetisch saniert, kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Dieser Steuerbonus für die Sanierung gilt 10 Jahre lang – von 2020 bis Ende 2029. Geregelt wird die „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Eigentümer ist § 35c EStG. Die wichtigsten Informationen und Voraussetzungen zum Steuerbonus.
Der Steuerbonus kann von Eigentümer:innen, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, geltend gemacht werden. Wichtig zu wissen: Darunter fallen auch Zweit- oder Ferienwohnungen, vermietete Wohnungen aber nicht. Bei beruflichen Arbeitszimmern muss deren Anteil an der Baumaßnahme bei den Kosten herausgerechnet werden…“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de