Deutschland: „…Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung gebilligt.
Wer kein Obdach hat und in Notunterkünften lebt oder bei Verwandten unterkommen muss, gilt als wohnungslos. Obwohl Wohnungslosigkeit eine besonders belastende Form der Armut und der sozialen Ausgrenzung ist, werden bislang keine bundesweiten Zahlen erhoben. Die Bundesregierung hat erstmals eine bundesweite Datenerhebung über Ausmaß und Struktur der Wohnungslosigkeit in Deutschland auf den Weg gebracht.
Mit Hilfe der Erkenntnisse will sie sozialpolitische Maßnahmen zielgenauer gestalten und Länder und Kommunen dabei unterstützen, Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Die Daten werden darüber hinaus dazu beitragen, die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung zu verbessern.
Ab 2022 wird eine zentrale Statistik Auskunft über wohnungslose Menschen geben, die in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebracht sind….“
Quelle und Volltext: juris.de