Mehlem, Deutschland: Überflutete Straße nach einem Starkregenereignis in Mehlem
Mulden und Rinnen für die Wasserspeicherung und -versickerung in einem Wohngebiet
Objektschutz und bauliche Vorsorge in zivilen Liegenschaften des Bundes
Im Rahmen der Baufachlichen Richtlinien Abwasser hat der Bund Empfehlungen zur Überflutungsvorsorge aufgrund von Starkregen erarbeitet. Ziel ist es, das Gefährdungspotenzial durch Starkregen und damit einhergehenden Überflutungen im Sinne einer qualitativen Erstbewertung bundeseinheitlich einzuschätzen. Die Empfehlungen gelten für bauliche Anlagen auf zivil genutzten Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Starkregenvorsorge – aktueller denn je
Die neuen Hilfestellungen sind hochgradig relevant vor dem Hintergrund der Starkregenereignissen in den letzten Jahren in Deutschland und auch für die Zukunft, wie der aktuelle 6. Sachstandsbericht des Weltklimarates IPCC darlegt. Demzufolge werden wir künftig häufiger mit Wetterextremen konfrontiert. Die Zunahme der Niederschlagsintensitäten derartiger Wetterereignisse ist laut IPCC eine Folge des Klimawandels. Dies wurde auf Bundesebene im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse des Bundes 2021 bestätigt.
Der 2. Fortschrittsbericht der Deutschen Anpassungsstrategie unterstreicht die Vorbildrolle des Bundes bei der Umsetzung von allgemeinen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Das könne zum Beispiel dadurch gelingen, bundeseigene Gebäude, Liegenschaften und Infrastrukturen klimaresilienter zu gestalten. Mit den neuen Empfehlungen nimmt der Bund somit diese Vorbildrolle in Bezug auf die Starkregenvorsorge wahr….“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de