Dachau: „…Die Stadt Dachau verzichtet auf die energetische Sanierung der Künstlervilla an der Münchner Straße. Es soll nur so weit saniert werden, dass es wieder bewohnbar ist.
Bis 28. Juni 2093 ist die Große Kreisstadt Dachau als Erbbauberechtigte zuständig für das Grundstück an der Prinz-Adalbert-Straße 2. Dies macht Sinn, da sich auf dem rund 2300 Quadratmeter großen Grundstück, das eigentlich der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität gehört, eine Kindertagesstätte befindet.
Allerdings steht auf dem Areal auch noch eine alte, denkmalgeschützte Künstlervilla aus der Zeit um 1900. Und um deren Erhalt muss sich die Stadt laut Erbbauvertrag und Denkmalschutzgesetz genauso kümmern wie um die Kita. Wörtlich heißt es im sogenannten BayDSchG, dass die Stadt ihre Baudenkmäler „instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen hat…“
Quelle und Volltext: merkur.de