München: „…Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entfaltet nun konkrete Wirkung auf die Wohnungspolitik in München. Künftig wird die Stadt nur noch in seltenen Fällen Immobilien dem Markt entziehen können.
Möglicherweise geraten sogar noch Vorkaufsrechte aus der Vergangenheit ins Rutschen. Das bereits ausgeübte, aber noch nicht rechtskräftige Vorkaufsrecht zur Ligsalzstraße 35 soll in dem Termin mit Frank als möglicher Problemfall genannt worden sein. Zudem könnten theoretisch Käufer, die sich mit einer Abwendungserklärung zu Sozialstandards verpflichtet und somit das Vorkaufsrecht umgangen haben, austesten, ob sie überhaupt noch an ihre Zusagen gebunden sind. Solche Fälle sind aber bisher nicht bekannt….“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de