Augsburg: „…Seit dem 1. Januar 2025 müssen geplante Ausbauten von Dachgeschossen inklusive Dachgauben beim zuständigen Bauordnungsamt nur noch angezeigt werden. Der Ausbau darf ohne weitere Genehmigung erfolgen, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige keine Nachricht des Bauordnungsamtes erfolgt. Diese Neuerung tritt aufgrund der Änderung von Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 der Bayerischen Bauordnung ein. Mit Eintritt dieser soll der bürokratische Aufwand reduziert und Prozesse beschleunigt werden, ebenso wie der Wohnungsbau erleichtert und zusätzlich eine höhere Flexibilität für Bauherren geboten werden….“
Quelle und Volltext: b4schwaben.de