Bayern: „…In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist Art. 44a schlicht überschrieben mit “Solaranlagen”. Diese Schlichtheit ist Programm: Seit dem 1.1.2025 sollen Eigentümer zwar sicherstellen, dass bei Neubau oder Dachsanierung eine Photovoltaik-Anlage auf geeigneten Dachflächen installiert wird, dabei handelt es sich aber nicht um eine echte Solarpflicht, wie in vielen anderen Bundesländern. Bayern setzt statt dessen auf eine Sollvorschrift, die als Empfehlung verstanden werden soll.
Langfristig sollen alle geeigneten Dachflächen in Bayern − soweit technisch möglich − für die Nutzung solarer Strahlungsenergie verwendet werden, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de