Schongau: „…Grund für diese Unterteilung: Das Stadtbild soll erhalten und gepflegt werden. Gleichzeitig sollen „neue städtebauliche und bauliche Qualitäten – gerade auch im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien“ – gefördert werden.
Für nicht-einsehbare Dächer, die Dietrich in der Grafik blau markiert hatte, gelte, dass Solarmodule ohne Probleme angebracht werden dürfen. Sie müssen aber dachbündig verlegt werden. Freistehende und vertikale Solaranlagen an Fassaden sind nicht erlaubt. Sogenannte Balkon-Solaranlagen dürfen im nicht-einsehbaren Bereich installiert werden, allerdings nur, wenn sie eine Größe von 1,20 mal 1,80 Meter je Modul nicht überschreiten und aus maximal zwei Modulen bestehen.
Für die einsehbaren Flächen, die Dietrich im Plan unmarkiert gelassen hatte, gelte, dass dort nur naturrote Solarziegel in Anlehnung an die bestehende Dachdeckung errichtet werden dürfen. Möglich sind auch „denkmalgeeignete ziegelrote Solarmodule“. Diese sollen unauffällig sein und an die restliche Dacheindeckung angepasst werden….“
Quelle und Volltext: merkur.de