Eine fachgerechte Sockeldämmung muss nicht unheimlich teuer sein, aber sie muss ebenso exakt ausgeführt werden, wie die Dämmung an der Fassade. Recht häufig kann festgestellt werden, dass gerade bei Arbeiten am Sockel und den später zugeschütteten Teilen des Gebäudes, der erdberührten Bereiche, grob geschlampt wird. Unsachgemäße Ausführungen finden wir hierbei aber nicht nur an privat genutzten Einfamilienhäusern, sondern auch erschreckend oft im Bereich der Denkmalpflege. In fast allen historisch erhaltenswerten Altstädten findet man immer wieder ganze Straßenzüge, deren Sanierung vor allem in den Sockelbereichen schief gelaufen ist, derweilen wäre eine saubere Sanierung fachlich sicherlich nicht zu anspruchsvoll, sofern alle Beteiligten begreifen, dass mit oberflächlichem Zugeschmiere nichts erreicht werden kann, bzw. die Schadensbilder dadurch oft noch akuter werden.
Bevor Sie nun weiterlesen weise ich darauf hin, dass das Fundament dieses Textes bereits im September 2011 erstellt wurde und damit einige Jahre vor der Reformation der DIN 18195. Es können also einzelne Textstellen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen!
Es gilt, Nachbesserungen von Perimeterdämmungen sind immer aufwendig, vor allem, wenn die Kellerwände bereits angeschüttet und das anschließende Terrain schon im gewünschten Endzustand angelegt wurde. Nicht selten ist das Freilegen des erdberührten Mauerwerks monetär aufwendiger, als die gesamte Dämmarbeit. Es sollte also alles 100%-ig passen, bevor das Loch wieder zu ist. Experimente sind hierbei nur anzuraten, wenn man die Folgekosten zur Herstellung einer womöglich fehlgelaufenen Funktionalität einkalkuliert hat. Nachfolgend erläutere ich Ihnen nun einen Standard am Beispiel einer nachträglichen Dämmung von Sockel und erdberührtem Bereich der Kellerwände im Bestand. Sofern die Möglichkeit besteht, ist es immer besser, gleich die Kelleraußenwände im erdberührten Bereich mitzudämmen. Somit können Wärmebrücken und mögliche Putzschäden vermieden werden. Ist dies nicht möglich, so sollte die Sockeldämmung zumindest bis ca. 20 – 50 cm unterhalb der Kellerdecke angeordnet und im Keller eine Innendämmung des Ixels Kellerdecke/Kelleraußenwand vorgesehen werden. Durchaus üblich ist es, eine solches Dämmvorhaben mit der Einarbeitung einer außenseitigen Vertikalabdichtung zu verbinden.
Die Schadensbilder von schlecht abgedichtetem und nicht gedämmtem Kellermauerwerk, bzw. dem Sockelbereich, zeigen sich i. d. R. als Putzschäden direkt am Sockel und/oder im Innenbereich der Kelleraußenwände. Gerne kommt es auch mal vor, dass bei starkem Regen oder angestautem Niederschlagswasser Feuchtigkeit im Innenbereich des Kellers, dort wo Bodenplatte und Kellerwand sich vereinen, eindringt. Nicht selten findet man auch schon Reste von Abdichtungsversuchen. So wird gerne mal mit Silikon oder gar Acryl, eine daumendicke Wurst, entlang der Fußbodenecken gezogen und/oder mit zigmaligem Aufstreichen von Bodenfarben versucht, dem eindringenden Wasser contra zu bieten. Auch meinen immer noch viele, mit einem Fliesenbelag kann einer solchen Problematik der Garaus gemacht werden, sowie mancherorts auch darauf gepocht wird, nur eine zweite Betonwand vorzubetonieren oder den gesamten Innenbereich der Kelleraußenwände und des Sockels mit einem Zementputz neu zu verputzen. Dies alles nützt leider nichts, und wenn überhaupt etwas funktioniert, dann ist es das Eindringen erneuter Feuchtigkeit und die Verschwendung von Arbeitszeit und Baumaterialien.
Vor aller Arbeit, spätestens jedoch nach dem Freilegen des erdberührten Mauerwerks, sollte erst einmal geprüft werden, ob eine Horizontalsperre vorhanden ist, bzw. ob diese noch komplett ihre Sollfunktion erfüllt. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, diese entsprechend einzubauen. Beste Endergebnisse erreicht man hierbei mit dem Einschneiden von V2A oder V4A Stahlplatten (je nach Versalzungsgrad im Mauerwerk). Andere Lösungen, wie die Druck- oder druckfreie Injektagen von flüssig einzubringenden Horizontalsperren, empfehle ich nur dort, wo man nicht die Möglichkeit einer vollflächigen Freilegung des Mauerwerks hat und somit den Nachteil der schwer prüfbaren Arbeitsergebnisse hinnehmen muss. Da jedoch nachträglich eingebaute Horizontalsperren an sich schon ein recht umfangreiches Themengebiet darstellen, gehe ich an dieser Stelle nicht weiter darauf ein.
Ist die Horizontalsperre in Ordnung und somit aufsteigende, kapillare Feuchte ausgeschlossen, kann mit den Vorbereitungen der Vertikalabdichtung begonnen werden. In älteren Gebäuden sind die Kellerwände gerne mal an das Erdreich betoniert, d. h. wir finden nach der Freilegung (hier auf ausreichend Arbeitsraum und Böschungssicherung achten) eine vertikale Kraterlandschaft, die es zunächst zu egalisieren gilt. Dies auch bei Wänden, deren Unebenheiten vielleicht zunächst nicht als groß auffällig zu bewerten sind. Man denke hierbei daran, dass wir bei der späteren Dämmung, mit für die Perimeterdämmung zugelassenen, steifen Polystyrol- (EPS, XPS) oder Polyurethanplatten (PUR) arbeiten. Die Starrheit der Platten und der damit verbundene Materialverbrauch, um eine vollflächige Verklebung der Dämmplatten zu erreichen, kann bei einer groben Oberfläche erheblich sein. Ergo ist es zumeist sehr sinnvoll, die Wände nach dem Reinigen mit einem Zementputz (Mörtelgruppe P III (DIN 18550) bzw. CS IV (EN 998-1) mit einer Druckfestigkeit von mind. 10 N/mm²) zu ebnen; dies im gesamten Dämmbereich von der oberen Sockellinie bis zur Fundamentoberkante. Ist der Putz vollkommen ausgetrocknet (Faustregel: pro mm Putzstärke einen Tag Austrocknungsphase, je nach Witterung), wird die gesamte zu dämmende Fläche mit einem Bitumenvoranstrich (Verbrauch: ca. 0,3 kg/m²) nach Herstellerangaben vorbehandelt und dann meist mit einer Bitumendickbeschichtung (Verbrauch: ca. 5 kg/m² bei Druckwasser auf der Aktivseite ca. 7 kg/m²) abgedichtet.
Das Wort „meist“ weist schon darauf hin, dass es unterschiedliche Varianten gibt. Hier kommt es ganz darauf an, welche Art von Belastung zu erwarten ist. Die DIN 18159 unterscheidet normale Bodenfeuchte oder auch nichtdrückendes oder drückendes Wasser. Letzteres auch darin, ob das Wasser von innen oder von außen drückt. Ergo hier ist die individuelle Situation und auch das Bauwerk und dessen Nutzungsart selbst zu berücksichtigen.
Gehen wir bei gehabten Beispiel aber mal von der ganz gewöhnlichen Abdichtung mit Bitumendickbeschichtung aus. Hier kann dann nach dem Auftrag selbiger und dem vollständigen Austrocknen auch die Dämmlage mit selbigem Material (Bitumendickbeschichtung) an die Wand geklebt werden. Allerdings und nur, um es nochmals zu verdeutlichen – die Abdichtungslage muss erst komplett ausgetrocknet sein und die Dämmplatten müssen auch hier verbandsgetreu verklebt werden. Es gilt im Grunde das Gleiche, wie beim Anbringen von Dämmplatten oberhalb des Spritzwasserbereiches. In nahezu allen Herstellerangaben wird angeraten, die Dämmplatten vor Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüssen geschützt zu lagern, da diese Produkte in aller Regel anfällig gegenüber UV-Strahlen sind. Liegen die Dämmplatten tage- oder gar wochenlang in der Sonne, verändert sich die Materialoberfläche; sie wird spröde und zeigt deutliche Verfärbungen. Zu dem können die Platten gewissen Volumenverringerungen unterworfen sein. Die Schädigungen können bis zur Unbrauchbarkeit der Dämmplatten führen.
Bitumendickbeschichtungen benötigen in aller Regel vor der Verarbeitung ein sehr gründliches Aufrühren und aufgrund der oftmals zweikomponentigen Produkte ist auch ein Umtopfen während des Mischprozesses ratsam. Das Aufziehen der Bitumenbeschichtung funktioniert am besten mit einer 12mm Zahntraufel. Sehr empfehlenswert ist auch, mehrmals während der Aufzieh- und Klebearbeiten die Werkzeuge zu reinigen. Gerade Quirl, Traufel und Kelle werden bei den Arbeiten sehr in Mitleidenschaft gezogen. Das Bitumen setzt sich relativ schnell am Werkzeug fest, womit irgendwann Traufel und Handschuhe, die ebenfalls nötig sind, eine kaum mehr trennbare Symbiose (Verkleben) eingehen, die das ordentliche Arbeiten deutlich erschweren oder gar unmöglich machen. Im Allgemeinen klappt das Reinigen mit handelsüblichem Spülmittel (reichlich) versetztem Wasser recht gut. Zum Aufziehen des Bitumendickanstriches sei noch erwähnt, dass der Untergrund geprüft werden muss, auch wenn die zu bearbeitenden Flächen oberflächlich eben sind. Bei vorhandenen Altanstichen (Bestandsgebäude) kann es sein, dass die neu aufzuziehende Bitumendickbeschichtung nicht haftet, ergo der Altanstrich erst einmal weg muss. Des Weiteren muss die Bitumendickbeschichtung in einer nach den Herstellerangaben vorgegebenen Dicke aufgetragen und wie bereits erwähnt, erst vollständig trocken sein, bevor man den nächsten Schritt angeht, wie zum Beispiel das Verkleben der Perimeterdämmplatten.
Auch hier noch ein Hinweis: Bituminöse Untergründe sind nicht direkt verputzbar, wie auch die Richtlinie „Fassadensockelputz/Außenanlagen“ verdeutlicht. Es können spezielle haftvermittelnde Schichten (z. B. aufgekämmte flexible mineralische Dichtschlämme, bitumenfreie Dickbeschichtung) zwischen bituminöser Abdichtung und Putz eingesetzt werden. Jedoch sind auch hier die jeweiligen Herstellervorschriften zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Materialverträglichkeit und ggf. Rissanfäligkeit. Die vorgenannte Richtlinie weist auch darauf hin, dass alternativ auch ein Edelstahl-Putzträger verwendet werden darf, der ab 150 mm über Geländeoberfläche gedübelt werden darf.
Bei der Verklebung der Perimeterdämmplatten gelten, wie ebenso bereits erwähnt, dieselben Regeln, wie bei Dämmarbeiten an Fassaden (Verbandverlegung, Verzahnung an Gebäudeecken, Vermeidung von Kreuzfugen, etc.). Platten, die später im erdberührten Bereich liegen, werden im Gegensatz zu denen im Sockelbereich nicht zusätzlich gedübelt, da der Erddruck die dauerhafte Fixierung der Platten übernimmt. Im Sockelbereich, über der Spritzwasserzone (30 cm) bzw. mindestens 15 cm über der Geländeoberfläche, wird üblicherweise eine zusätzliche Befestigung mit Schlag- oder Schraubdübeln angeraten oder je nach Systemanbieter sogar vorgeschrieben. Aber darauf achten: die Dübel dürfen nicht im Bereich der Vertikalabdichtung unterhalb von 15 cm über Geländeoberfläche eingebracht werden (würde die Abdichtung zerstören) – besser noch man lässt 30 cm zur Geländeoberfläche Platz.
Es versteht sich von selbst, dass die Platten Stoß an Stoß verlegt werden müssen, ergo kein offenen Fugen zu sehen sein dürfen (siehe vor allem Herstellerhinweise zur Verarbeitung, welche in aller Regel ein „MUSS“ vor dem Hinweis Stoß an Stoß setzen) und in die Plattenstöße keine Bitumenüberschüsse eindringen dürfen. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Abspachteln der Plattenstöße, welches ab und an in Verarbeitungshinweisen von Herstellern in Bezug auf die Abdichtung bei drückendem Wasser oder aufstauendem Sickerwasser/Grundwasser angegeben wird. Hier wird beispielsweise des Öfteren vorgegeben, dass die seitlichen Plattenränder umlaufend durch das Verspachteln mit Kleber oder geeigneter Dichtmasse vor dem Eindringen von Wasser zu schützen sind.
Viele Hersteller geben in ihren Verarbeitungsvorgaben auch an, dass die Dämmplatten an der zu dämmenden Außenwand so dicht befestigt sein müssen, dass ein Hinterlaufen der Wärmedämmung mit Wasser nicht möglich ist. Auch diese Vorgaben finden sich in aller Regel in den Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen für Perimeterdämmungen. Hier wird dann zumeist eine vollflächige Auflage und Verklebung der Dämmplatten auf den Untergrund vorgegeben und dies in aller Regel auch bei einer evtl. vorhandenen zweiten Dämmebene.
Man sieht es ja immer wieder, dass Perimeterdämmplatten grauenvoll schlampig verklebt werden und zahlreiche offene Fugen dann mit Bitumenmasse zugeschmiert werden. Das ist definitiv ein Mangel, der vom Auftraggeber nicht hinzunehmen ist. Bitumenmasse ist kein Dämmstoff, abgesehen davon neigen solche Übergänge später zu Rissbildungen im Sockelputz.
Nachfolgend ein paar Beispiele wie man es nicht macht:
Was natürlich auch so gar nicht geht, sind Abschwächungen der Dämmstärke für das Verlegen von Leerrohren:
… und selbstverständlich ist die Schaffung von „Dämmlücken“ wie die Nachfolgende (ca. 35 cm ungedämmter Betonstreifen vor der Türe) auch nicht fachgerecht und sorgt nur für eine enorme Kältebrücke:
Im Auflagebereich auf der Fundamentkante sollten die Platten in ein Bett aus Bitumendickbeschichtung eingedrückt werden. Hiermit wird die Anschlusskante dicht verschlossen und zu diesem kann mithilfe dieses „Mörtelbettes“ die erste Dämmreihe (grundsätzlich wird unten angefangen) waagerecht ausgerichtet werden. Wird die Perimeterdämmung nicht bis zur Fundamentkante gezogen, dann empfiehlt sich eine Abschrägung der unteren Plattenkante:
Sind die Platten ordnungsgemäß verlegt, könnte man eigentlich schon damit beginnen, eine Noppenfolie zum Schutz gegen mechanische Zerstörung und zur Vermeidung von Wurzelschäden zu verlegen und die Öffnung wieder zu schließen.
Aus mehreren Gründen empfehle ich manchmal gerne, auf die Dämmplatten im erdberührten Bereich, bis zur unteren Sockellinie nochmals eine Schicht Bitumendickbeschichtung möglichst eben aufzuziehen (unten mit Hohlkehle). Viele Kollegen betrachten dies als völlig unnötig und es ist auch nicht generell anerkannte Regel der Technik, das sei gleich vorne weg betont und verdeutlicht. Aber ich konnte beispielsweise über die Jahre feststellen, dass mit einer solchen doppelten Bitumenschicht bzw. der zusätzlichen auf den Platten aufgebrachten Bitumendickbeschichtung offenbar Mäuse vom Nesterbau abgehalten werden können. Ich habe einige Bauvorhaben begleitet, zu denen zuvor Mäusefras auftrat und zur Sanierung des Schadens dann diese zweite Bitumenschicht auf die Platten aufgetragen wurde. Das Resultat (bei einem Objekt nun seit immerhin 13 Jahren) war, dass die Mäuse fern blieben. Offenbar entspricht die zähklebrige Beschaffenheit des Materials nicht dem Gusto einer Maus. Dies ist übrigens auch in einem Versuch mit Käfigmäusen von wissenschaftlicher Seite einmal untersucht worden. Hier zernagten die Mäuse die Kunstschaumplatten ohne Bitumenbeschichtung umgehend, während sie die mit Bitumen beschichteten Platten nicht angegangen sind. Ergo, diese zusätzlich Schicht ist zum Trockenhalten des Mauerwerks unter der Perimeterdämmung (sofern dort fachgerecht gearbeitet wurde) unnötig, aber sie hält offenbar Mäuse aus der Dämmlage und nicht zuletzt schützt sie auch die Dämmlage.
Das „unnötig“ zuvor muss ich nun aber auch etwas relativieren, denn bei aufstauendem Grundwasser oder von außen drückendem Wasser, wird in aller Regel eine Verspachtelung der Plattenfugen vorgegeben. Manche Hersteller geben hierzu auch vor, dass die seitlichen Plattenränder umlaufend durch das Verspachteln mit Kleber oder geeigneten bituminösen Dichtmassen vor dem Eindringen von Wasser zu schützen sind. Allerdings Vorsicht – hiermit ist nicht zu verstehen gegeben, dass man nun umlaufende Fugen von x cm um die Dämmplatten ausbildet, die mit bituminösen Dichtmassen gefüllt werden. Bitumenprodukte dieser Art sind keine Dämmstoffe und somit auch kein Ersatz für selbige. Ergo auch hier müssen breite Fugen mit Dämmstoff und nicht mit Bitumen gefüllt sein.
Ist die Bitumendickbeschichtung auf den Dämmplatten ausgetrocknet (Durchhärtung je nach Produkt und Witterung ca. 2 bis 4 Tage), kann mit dem Verlegen der Noppenfolie begonnen werden. Auch der Einsatz einer Noppenfolie ist oft umstritten und nicht selten als unnötig deklariert. Wie oben erwähnt, bringt diese jedoch einen sinnvollen Schutz gegen eine mögliche mechanische Zerstörung des dahinter liegenden Systems, die insbesondere während des Verfüllens der Öffnung zustande kommen kann (aber auch durch Erdbewohner wie Mäuse u. Ä.). Ebenso gilt sie als bewährtes Mittel gegen die Zerstörung durch Wurzelwuchs. Die Verlegung der Noppenfolie sollte möglichst so vollzogen werden, dass sie am Stück eingepasst wird (der Handel bietet für eingeschossige Keller passende Bahnbreiten an). Sie sollte ein paar cm unterhalb der oberen Fundamentkante beginnen und ein paar cm über der Oberkante Terrain enden. Bei Überlappungen durch ein gestückeltes Einbauen kann es durchaus vorkommen, dass sich Pflanzenwurzeln den Weg zwischen die Teilstücke suchen und somit nach einiger Zeit die bituminöse Abdichtung und die Dämmplatten schädigen. Ein Phänomen, das man beispielsweise bei im Erdreich verlegten Abwasserrohren beobachten kann, bei welchen Wurzeln in die Anschlussstellen der Rohre, also durch die Dichtungen wachsen und somit nach und nach den sorgfältigen Abfluss im Rohr verhindern und die Dichtigkeit der Anschlüsse zerstören.
Liegt die Noppenfolie, auch Noppenbahn genannt, sauber an der Wand (die Noppen zeigen von der Wand weg bei einer Perimeterdämmung oder einer Abdichtung aus Bitumendickbeschichtung direkt darunter, nur bei festem Untergrund, in welche die Noppen nicht eindrücken können, können selbige zur Wand zeigen – man beachte die Hersteller- oder Systemhinweise, mittlerweile gibt es auch Bahnen, die mit den Noppen auf ausreichend druckfeste Dämmplatten gelegt werden können), kann das Drainagerohr an der Sohle (Fundamentoberkante) eingelegt und die Öffnung soweit verschlossen werden, dass man gut an den noch zu überarbeitenden Sockel hinreicht. Es ist sehr zu empfehlen, das Drainagerohr bzw. den Drainageschlauch so zu verlegen, dass man ihn an der höchst gelegenen Stelle (Verlegung mit mind. 3 % Gefälle) an die Oberfläche zieht, um später ab und an das Rohr mit einem Wasserschlauch spülen (reinigen) zu können. Das herausstehende Ende sollte dann aber auch mit einer Abdeckung versehen werden, der das Eindringen von Kleintieren, Laub u. ä. verhindert. Bestenfalls verschließt man die Öffnung komplett, ergo nicht mit einem Gitter aber dennoch so, dass man sie wieder öffnen kann.
Das Verschließen der freigelegten Kellerwände vollzieht man bis ca. 20 cm unterhalb der Oberfläche Terrain, am besten mit einem Rundkornkies (Mittelkies, 16-32 mm). Scharfkantiger Splitt (schlimmer noch Bauschutt) oder Erdreich sind hierfür weniger geeignet. Mit Ersterem läuft man Gefahr, die Noppenfolie inkl. der Dämm- und Dichtebene zu schädigen, mit Zweitem erreicht man einen schlechten Abfluss des Niederschlagswassers bzw. das nach und nach eintretende Zusetzen des Drainageschlauches. Beides also recht unsinnig, es sei denn, Sie wollen Stauwasser an der Kellerwand, Pfützen, die den Sockel ordentlich feucht halten, einen verstopften Abfluss, der im besten Fall ab und an den gesamten Keller flutet oder Sie sind gar darauf erpicht, immer mal wieder die freigelegte Kellerwand zu inspizieren. Ich könnte mir aber hierbei durchaus vorstellen, dass der Bauherr, für den Sie arbeiten, dies nicht so sehr wünscht.
Nach dem teilweise vollzogenen Anfüllen der Grube wird nun der Sockelbereich fertiggestellt. Hierzu wird zwischen oberer und unterer Sockellinie eine Armierungsspachtelung mit einem alkalibeständigen Glasfasergewebe (Verbrauch: ca. 1,1 kg/m²) aufgebracht. Für den Armierungsputz im Sockelbereich muss jedoch eine Herstellerfreigabe für den Sockelbereich vorliegen.
Wichtig ist hierbei, wie auch bei der Fassadendämmung, dass das Armierungsgewebe im oberen Drittel – mindest in der Hälfte (entspr. WTA-Richtlinie) des Putzquerschnittes liegt. Es schadet auch nicht, wenn das Armierungsgewebe nach dem Einbetten noch leicht durch den Armierungsputz (i.d.R. ein Haft- und Armierungsputz, Verbrauch: ca. 4 kg/m² ) hindurchscheint (nicht aufliegt, sondern tatsächlich nur durchscheint – also schon im Putz und nicht darauf). Als Besonderheit, die immer wieder vernachlässigt wird, gilt es zu beachten, dass der Putz nicht unter die Oberfläche des Terrains gezogen werden sollte – ungeschützt dort gar nichts zu suchen hat. Ungeschützter Putz, der im Erdreich liegt und auch nur im geringsten mit Erdfeuchte in Berührung kommt, wird diese über die Kapillarwirkung in sich aufsteigen lassen und schon recht schnell in Teilbereichen vor dem Sockel liegend zu finden sein. Sanierputze nach WTA, dürfen beispielsweise gar nicht unter die Geländeoberfläche geführt werden. Kalk-Zementputze (CS III) oder auch Zementputze (CS IV) können für den Sockel genutzt werden, müssen jedoch in jedem Fall überall dort mit besonderen Putzabdichtungsmaßnahmen versehen werden, wo sie mit Erdreich in Berührung kommen. Nach DIN 18195 können das Bauwerksabdichtungen oder Putzabdichtungsmaßnahmen mit z. B. mineralischer flexibler Dichtschlämme oder bitumenfreie Dickbeschichtungen sein.
Etwas verwirrend ist in diesem Zusammenhang sicher eine Prinzipskizze aus der DIN 18195 Bbl 1 Bild 6 (Ausgabe 2011). Hier wird ein monolitisches Mauerwerk dargestellt mit einem Sockelputz und die Bauwerksabdichtung unter dem Sockelputz mit einer mineralischen Dichtungsschlämme beschrieben. Soweit ist das wunderbar, nur zeigt die Zeichnung hier, dass der Putz auch in das Erdreich eindringt und da die Dichtungsschlämme unter der Putzlage liegt, ist der Putz selbst bis auf die Noppenbahn ungeschützt. Dies ist so fachlich nicht korrekt, und auch in der Richtlinie „Fassadensockelputz/Außenanlagen“ des Fachverbandes der Stuckateure (in Zusammenarbeit mir dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau) anders dargestellt. Denn hier wird eindeutig und auch sehr sinnvoll darauf hingewiesen, dass Putz, welcher ins Erdreich eindringt, vor Feuchtigkeit und mechanischer Beschädigung geschützt werden muss.
Zum sauberen Abschluss der unteren Sockellinie ist es recht hilfreich, wenn man eine selbstklebende Putzabschlussleiste mit Gewebe in die Armierungsspachtelung integriert. So hat man am Ende eine gerade Putzabschlusslinie, an der man sauber das Terrain heranführen kann und den Putz nicht mit Erdreich o. Ä. verschüttet. Nach dem vollständigen Austrocknen der Armierungsspachtelung wird nun der Sockelputz (Verbrauch: ca. 2-4 kg/m², je nach Putz) aufgebracht. Entgegen der althergebrachten Meinung, hierfür mit möglichst hochvergütetem und dichtem Zementputz zu arbeiten, neigen viele Kollegen mittlerweile dazu, hier einen porenreichen, weicheren, zementhaltigen Außenputz zu verwenden, was das Austrocknen, auch mit der diffusionsoffenen, zementären Dichtschlämme, die das System vor einem ebenso diffusionsoffenen Farbanstrich nach außen abschließt, wesentlich erleichtert.
Die zuvor schon erwähnte Dichtschlämme (Verbrauch: ca. 3 kg/m² bei 2 Lagen ) wird nach dem Austrocknen des Sockelputzes von der Sockeloberkante bis kurz über die Sockelunterkante gezogen, d. h. der Übergangsbereich von Putz (oberhalb des Terrains) zum erdberührten Bereich wird somit geschlossen. Allgemein gilt, dass die mineralische Dichtschlämme ungefähr 10 cm über die bituminöse Abdichtung im Erdreich aufgearbeitet wird und nach oben hin mind. 5 cm über das Gelände reichen muss. Diese 5 cm sind jedoch nur als Schutz für den Putz gedacht und nicht zu verwechseln mit der in DIN 18195 beschriebenen Bauwerksabdichtung, welche den gesamten Spritzwasserbereich absichern muss (30 cm bzw. mindestens 15 cm). Abgesehen von möglichen gestalterischen Gründen empfiehlt es sich, ab und an, auch den Sockel und damit auch den Spritzwasserschutz noch höher zu ziehen, als die in Deutschland vorgegebenen 30 bzw. mindestens 15 cm.
In aller Regel kommt diese Dichtschlämme also auf den fertigen Sockelputz – Ausnahme bildet hierbei beispielsweise ein Buntsteinputz; hier wird die mineralische Abdichtung unter selbigen aufgetragen (ergo zwischen Gewebespachtelung und Buntsteinputz), da man ansonsten das gewünschte Bild des Buntsteinputzes zerstören würde. Abgesehen hiervon handelt es sich bei Buntsteinputzen in aller Regel um eine Körnung, welche in Kunstharz (oftmals Epoxidharz) gebunden ist, die so keine Feuchtigkeit aufnehmen kann.
Das Auftragen der Dichtschlämme erfolgt in aller Regel mit einer Malerquaste, wobei man je nach Herstellerangabe zwei bis drei hauchdünne Schichten auflegt. Eine zu dick aufgetragene Dichtungsschlämme führt zu einer Hautbildung, die in sich unstabil ist und zu querschnittsdurchdringenden Rissen neigt, womit die sichere Abdichtung hinfällig wird.
Faustregel: Lieber mehrmals dünn, als einmal zu dick aufgetragen. Um eine saubere Struktur auf der Oberfläche zu erhalten, kann man bei manchen Produkten die letzte Lage auch mit einem Filzhobel o.ä. verreiben. Nach dem sorgfältigen Trocknen kann man nun den Rest der Grube verschließen, bzw. vor diesem Schritt nötige Lichtschächte im Bereich der Kellerfenster montieren und den Sockel selbst streichen oder eben mit einem Buntsteinputz etc. bearbeiten (zu beachten ist, dass auch ein Buntsteinputz nicht in das Erdreich geputzt werden darf). Kurz noch zu den Lichtschächten, da hier auch häufig mangelhaft gearbeitet wird. Selbstverständlich müssen die Befestigungen, das sind letztendlich Durchdringungen in der Dichtungsebene, sorgfältig dicht ausgeführt werden, hier darf kein Wasser eindringen.
Wie bereits erwähnt, wird der Rundkies meist bis ca. 20 cm zur unteren Sockellinie aufgefüllt. Danach kann mit Erdreich oder einem Plattenbelag (mit Gefälle von der Fassade weg) der Anschluss an das Mauerwerk vollendet werden. Sehr ratsam ist es jedoch, vor dem Sockel eine Kiesbordüre (Kiestraufe) anzuordnen, die in ihrer Breite, vom Sockel zum anschließenden Terrain, so gewählt wird, dass abtropfendes Niederschlagswasser von vorstehenden Fassadenteilen/-anbauten (Fensterbretter o.ä.) in das Kiesbett tropft und somit direkt in die Drainage sickern kann. Bestenfalls und sofern möglich, nutzt man für die Wahl der Kiestraufenbreite die Vorderkante des Dachüberstandes. Auf diese Weise bleibt der Sockel trocken und läuft nicht Gefahr, ständig unter anstehenden Wasserpfützen leiden zu müssen. Erst jetzt, wenn der Anschluss vom Gelände zum Sockel fertiggestellt ist, wird der überstehende Teil der Noppenfolie abgeschnitten, im besten Fall so, dass die Noppenfolie nur wenige mm über der unteren Sockelkante vorsteht. Will man die Noppenfolie komplett verstecken, spricht nichts dagegen, wenn man hier einfach ein wenig Kies mehr einbringt (aber wirklich nur die paar mm, nicht den gesamten Sockel verschütten).
So! Viele von Ihnen, liebe Leser, werden nun denken: „Ach ist das einfach, da leg ich doch gleich mal selbst los!“
Das, so kann ich Ihnen versichern, wäre unter Umständen ein fataler Fehler. Das dachte sich nämlich auch derjenige, wegen dem ich die vielen roten Pfeile auf das zweite Bild von oben gemacht habe. Das Resultat war eine Sanierung der Sanierung und am Ende entstand ein Schaden von knapp 30.000 Euro zzgl. MwSt. und da habe ich die Entsorgungskosten noch nicht mitgerechnet, welche in diesem Fall auch der Bauherr tragen musste.
Auch wenn sich solche Texte immer schön lesen – jedes Bauobjekt hat seine eigenen Tücken und Herausforderungen, daher kann man mit einer Zusammenfassung, sei sie auch noch so vollständig, niemals ein Rezept für jedes Bauwerk erstellen. Wie Sie auch gesehen haben, sind selbst die Regularien ab und an äußerst missverständlich, selbst für jemanden der sich viel mit solch Arbeiten beschäftigt. Es gibt für Sockelschäden oder nasse Kellerwände zig Möglichkeiten für Fehler, angefangen von verstopften oder falsch gelegten Drainanlagen, unsachgemäßen Ausführungen von Anschlüssen und Durchdringungen, unbeachtete Eigenschaften im Baugrund, wie zum Beispiel den Grundwasserstand, falsch ausgeführte oder defekte Vertikalsperren und und und. Auch Ihr Haus hat Besonderheiten, daher rufen Sie mich an und lassen Sie sich beraten. Ich komme gerne mit der aktuellsten Messtechnik zu Ihnen und helfe Ihnen, auch wenn Sie der Meinung sind, das wäre zu aufwendig – ist es nicht, ist es nie. Wenn die Baugrube erst mal zugeschüttet ist und der Keller trotzdem nass, dann können Sie davon ausgehen, dass die so einfach klingende Sanierung Ihrer Wände im Erdreich, richtig viele Nachwehen mit ordentlichen Kosten bringen wird. Haben Sie dann auch noch einen Handwerker beauftragt, der eigentlich das Handwerk gar nicht richtig erlernte und ohnehin schon kurz vor dem finanziellen Ruin steht, stehen Sie mit den Kosten auch alleine da. Sparen in solch Problemzonen ist also ganz sicher der falsche Weg.
Sie erreichen mich unter der ganz unten genannten Telefonnummer und Sie können mit mir auch Termine für Sonn- und Feiertage vereinbaren, somit müssen Sie keinen Urlaubstag unter der Woche investieren.
Nachfolgend aber noch eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Dinge:
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Vor Arbeitsbeginn die Funktionalität der Horizontalsperre überprüfen, ggf. herstellen.
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Festlegung der unteren und oberen Sockellinie (entweder bereits vorhanden oder vom Planer vorzugeben).
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Nach Möglichkeit Sockel und erdberührten Bereich in einem Dämmen.
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Den Untergrund vor Dicht- und Dämmmaßnahmen egalisieren.
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Dämmarbeiten im Sockel- sowie im erdberührten Bereich grundsätzlich mit einer Vertikalabdichtung ausführen.
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Nur für eine Perimeterdämmung zugelassene Dämmplatten/Baustoffe verwenden.
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Dämmplatten vor Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüssen geschützt lagern (UV-Empfindlichkeit).
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Dämmplatten ebenso sauber verlegen wie bei einer Fassadendämmung (Fugenkreuze etc. vermeiden, sauberer Verband).
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Noppenfolie nur mit den Noppen zur Wand verlegen, wenn der Untergrund hart ist. Bei Bitumenabdichtungen und Dämmplatten als Untergrund, zeigen die Noppen von der Fassade weg.
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Einen barrierenfreien Abfluss von Niederschlagswasser vor dem Sockel erarbeiten (z. B. Kiestraufe). Wird dies nicht ermöglicht, empfiehlt sich i.d.R. die VOB gemäße Anmeldung von Bedenken.
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Sockelputz in keinem Fall ungeschützt bis unterhalb der Geländeoberfläche ziehen.
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Dichtungsschlämme in mehreren Lagen dünn auf den Sockel aufbringen.
Zugelassene Perimeterdämmplatten werden mit dem CE-Zeichen und der DIN-Kennung (nach 4208-10) „PW“ für „Perimeterdämmung Wand“ sowie dem Zusatz „dh“ für „hohe Druckfestigkeit“ gekennzeichnet. Sowas geht gar nicht:
Durchschnittliche Eigenschaften am Beispiel von FCKW- und HFKW-freien Polysterol-Hartschaumplatten (EPS) zur Perimeterdämmung:
Rohdichte: ca. 30 – 40 Kg/m³
Wärmeleitfähigkeit: ca. 0,035 W/(mK)
Spezifische Wärmekapazität c: ca. 1500 J/(kgK)
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl: µmin = ca. 40 – 150 µmax = ca. 100-250
Baustoffklasse: B1
Festigkeit: σd10 = ca. 0,2 – 0,7 N/mm²
Weitere Normungen in Puncto Baustoffe, Abdichtung und Baugrund sind neben anderen zum Beispiel :
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DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ (seit 2017 aufgeteilt in mehrere Einzelnormen:
DIN 18195, Abdichtung von Bauwerken – Begriffe,
DIN 18532, Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton,
DIN 18533, Abdichtung von erdberührten Bauteilen,
DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen, und
DIN 18535, Abdichtung von Behältern und Becken
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DIN 4095 „Baugrund, Dränung zum Schutz baulicher Anlagen“
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WTA Richtlinie Merkblatt 4-6-05/D „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile“
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WTA Richtlinie Merkblatt 2-9-04/D „Sanierputzsysteme“
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WTA Merkblatt 4-6 „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile“
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WU-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauteile aus Beton“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton
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EN 13967 „Abdichtungsbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser“
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DIN 18336 – VOB/C: „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Abdichtungsarbeiten“
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Richtlinie „Fassadensockelputz/Außenanlagen“ – Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlagen“ vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade und dem Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Grafische Darstellung zur aufgeteilten DIN 18195