OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.04.2024 – 10 B 205/24
„…Bei der Bewertung, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, kann auch der Zuschnitt der betroffenen Grundstücke Berücksichtigung finden….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de