Deutschland: „…OLG Köln, Urteil vom 30.01.2020
1. Ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises wegen einer geänderten Leistung setzt voraus, dass die Änderungsleistung auf eine Änderung des Bauentwurfs oder auf eine andere Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen ist, was der Auftragnehmer darzulegen…“
Quelle und Volltext: ibr-online.de