Fremdschämen
Man muss in heutiger Zeit das „SERIÖS“ vor das Wort „Sachverständigen“ packen, da man über die Zeit mit einer solchen Menge an wildesten Menschen zu tun hat, Menschen, die sich Sachverständiger, Gutachter oder eben berufsspezifisch Baugutachter oder Bausachverständiger nennen und zu denen man sich manchmal als jemand, der seinen Beruf als Bausachverständiger ernst nimmt, schon ein wenig fremdschämt…fremdschämen muss. Pauschalpreise für Untersuchungen zu Schäden, die vorab in Umfang, Art und Ursache gar nicht bekannt sind, vorgefertigte Textbausteine für Billiggutachten ausgeschrieben, falsche Adressangaben, falsche Kundenbewertungen, 24-Stunden-Dienste an 365 Tagen durch einen Einzelkämpfer angeboten, YouTube-Filmchen zu angeblichen Schäden, die überhaupt gar keine sein können, Berufserfahrungen und Kenntnisse, die vom Himmel gefallen kommen, Kaufleute, die über Nacht zu Dipl.-irgendwas herangereift sind.
Die roten Haare der Tante
Überhaupt Titel, jede Menge Titel! Titel, die es eigentlich gar nicht gibt…..und und und bis hin zu Internetveröffentlichungen in geschlossenen und öffentlich zugänglichen Foren, zu denen detailliert über die Arbeitsaufträge berichtet wird. Da geht es nicht nur um ein Bauproblem, da geht es um „Die roten Haare der Tante von vorgestern in Hinteroberammergau“. Da werden Bilder publiziert, die den Schädiger und den Geschädigten leibhaftig, manchmal gleich nebeneinander zeigen, Adressen als Referenzen herausgegeben und nicht selten von den privaten Umständen in den untersuchten Wohnungen und Häusern berichtet. Ganze Bildserien von Wohnungen sieht man ab und an, mit den Rechnungen der Bewohner auf dem Tisch. Deutlich lesbar, wenn man etwas zoomt. In einigen Fällen, die ich so sah, hat man nach dem Betrachten von solchen „Dokumentationen“ genau gewusst, welche Unterwäsche die Hausherrin trägt, welches Auto sie fährt, inkl. dem Wissen über die Buchstaben und Ziffern auf dem Autokennzeichen. Andere wiederum berichten bei ihren Klienten ausführlich von Fällen in der näheren oder ferneren Nachbarschaft, selbstverständlich werden bei einigen da auch Namen genannt. Frau Mustermann rief ja auch schon beim Gutachter Supergut an….
Von den Dingen, die ich hier anspreche, spreche ich nicht nur von privaten Sachverständigen, sondern auch von welchen, die in der Tat öffentlich bestellt und vereidigt sind. Es spielt also keine Rolle, welche Herde angesprochen wird, schwarze Schafe gibt es überall und Persönlichkeitsrechte kennen manche Sachverständige offenbar so gar nicht.
Das ist und das muss groß und deutlich geschrieben werden, ein absolutes
No-Go
für einen seriösen Bausachverständigen.
Urheberrechte und die Rechte auf Privatsphäre
Der Sachverständige kann zwar Bilder von Schäden, die er aufgenommen hat (Urheberrechte liegen bei ihm und nur bei ihm), jederzeit publizieren, ABER darauf dürfen keine Personen sein und es darf auch nicht der Ort der Begebenheit zu erkennen sein, ohne dass der Bewohner, Besitzer oder Eigentümer seine Zustimmung dazu gegeben hat. Neben dem Recht auf das eigene Bild gibt es nämlich auch das Recht auf Privatsphäre!
Schutz des Klienten
Seriöse Baugutachter publizieren somit keine Bilder von ganzen Häusern ohne Zustimmung oder sie schwärzen oder verpixeln im Bedarfsfall aufgenommene Personen und markante Umgebungen, so dass selbige unerkennbar oder eben nicht zuzuordnen sind. Letzteres wird vom Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® sogar für Gesichter auf Bilder für Gutachten durchgeführt, egal ob diese für Versicherungen, Gerichte oder auch nur für Beweissicherungsverfahren angefertigt werden. Grundsätzlich publizieren wir auf unserer Internetseite auch nur Bilder von Schadensdetails mit der schriftlichen Genehmigung der Eigentümer. Werden Bilder von unseren Seiten kopiert und ohne jegliche Genehmigung weiter publiziert oder in etwaiger Art gegenüber Dritten genutzt, leiten wir – schon alleine zum Schutze unserer Klienten – umgehend juristische Schritte ein. Wir sehen uns also grundsätzlich dazu verpflichtet, unsere und vor allem die Rechte unserer Klienten auf das Schärfste zu schützen.
Vieles erleben – nichts erzählen
Neben dem Thema Bilder ist natürlich auch alles vertraulich zu wahren, das dem Sachverständigen während seiner gutachterlichen Tätigkeiten anvertraut wird … oder was er vielleicht so nebenbei sieht. Ob er nun Geschäftsunterlagen auf dem Schreibtisch sieht, einen riesen Saustall im Keller oder etwaige persönliche Umstände mitbekommt … wir sehen und hören viel … zu allem muss striktes Stillschweigen bewahrt werden. Einzige Ausnahme besteht dann, wenn, wie schon bei den Bildern erwähnt, der Bausachverständige von seinem Klienten und/oder Rechteinhabern von den Schweigepflichten entbunden wird oder gar etwaige gesetzliche Vorschriften die Schweigepflicht auflösen, wie beispielsweise wenn Gefahr für Leib und Leben gegeben ist.
Die rechtlichen Konsequenzen, falls gegen die Schweigepflichten in etwaiger Art verstoßen wurde, reichen von Schadensersatzklagen der Menschen, deren Rechte verletzt wurden, über Geldstrafen bis gar hin zu Freiheitsstrafen.
Geheimnisse bleiben bei uns Geheimnisse
Im Übrigen werden beim Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® die Schweigepflichten selbstverständlich vertraglich festgelegt, indem wir sie in unsere AGB wie folgt eingebunden haben:
- Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.
- Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Wir verpflichten uns damit zur Einhaltung. Was wir aber wiederum weniger als Pflicht, vielmehr als unabdingliche, berufliche Voraussetzung bertrachten.