Tübingen: „…Das neue Gartenhaus samt Terrasse auf dem Galgenberg muss zurückgebaut werden. Und auch die beiden Stellplätze weiter vorne sind nicht zulässig.
Während des Lockdowns hat sich auf dem Galgenberg einiges getan: Grundstückseigentümer oder -pächter sind aktiv geworden. Einer hat sich auf der Magerwiese eine Terrasse angelegt und ein stattliches Holzhaus gebaut, ein anderer hat ein Stück der Böschung abgegraben, sie mit einer Mauer gestützt und sich einen geschotterten Stellplatz fürs Auto gebaut, und wieder andere haben einen ausgebauten Bau…“
Quelle und Volltext: tagblatt.de