Augsburg: Wurde Ihr Neubauobjekt nicht entsprechend den Höhenangaben bei der genehmigten Bauplanung erstellt, so kann dies durchaus auch den Rückbau des Objekts bedeuten.
Man möchte glauben, dass gerade bei der dann doch sehr akkurat detaillierten und umfangreich überwachten Bauplanung eines Gebäudes kaum Fehler geschehen können, zu welchen das Objekt deutlich zu tief oder auch zu hoch positioniert wurde.
Doch das geschieht leider viel zu oft, nicht selten wird dann – da ungeprüft, mit viel Verlass auf die vermeintlich mehrfach geprüften Unterlagen – letztlich auch nach den Plänen gebaut wird. Aus der langjährigen Erfahrung des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® wird auch deutlich, dass zwar richtig geplant, jedoch das Bauwerk oder Teile davon, in anderer Höhenlage erstellt wurden.
Egal warum und wie solch ein Fehler zustande kommt, ob beim Planen und/oder bei der Ausführung, am Ende könnte das Objekt als Schwarzbau, ein ungenehmigter Bau, interpretiert werden. Dies führt ab dem Überschreiten gewisser Toleranzbereiche regelmäßig zu Mehraufwendungen, die oft auch derart resultieren, dass das Bauwerk oder Teile davon zurück gebaut, also „abgerissen“ werden müssen. Die aufzuwendenden Kosten, um sodann einen genehmigten Bau zu schaffen sind zumeist denkbar erheblich. Langjährige juristische Auseinandersetzungen im Grunde die Regel.
Einfacher und vor allem sicherer ist es, Unterlagen wie auch Ausführung vor etwaiger Abnahme neutral und unabhängig prüfen zu lassen. So könnten Sie die Ausführenden frühzeitig und vor allem nachvollziehbar darauf hinweisen und damit bestenfalls Bauverzug oder erheblichere Rückbaumaßnahmen einsparen. Sollte Sie sich bereits im Streit mit dem Ausführenden befinden, so ist mit derartiger Messung und Protokoll und/oder Sachverständigengutachten die Möglichkeit gegeben für Klarheit zu sorgen. Selbstverständlich können die Sachverständigengutachten des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® auch in diesem Fall vor Gericht genutzt werden.
Als Sachverständige für Schäden an Gebäuden prüft das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® die Sachlage durch ein im Feld bzw. vor Ort durchgeführtes Flächen- bzw. Höhennivellement und erstellt Ihnen hierzu einen, selbstverständlich individuell für Ihr Objekt und vom untersuchenden Sachverständigen, zusammengefassten Bericht.
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Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
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