Dachau: „…Im Grunde ist der Fall einfach: Die Altstadt – oben – ist baurechtlich gesehen Innenbereich, der bebaut werden darf; der Hang – darunter – gilt als Außenbereich und ist daher für eine Bebauung tabu.
Was die Angelegenheit jedoch so knifflig macht und in den vergangenen Jahren schon Heerscharen von Baujuristen beschäftigte, ist der Verlauf der sogenannten Hangkante. Die ist nämlich mäandernd, das heißt, sie folgt dem Gelände. Dadurch ist es möglich, dass die Koschade-Klinik oder die Neue Galerie von außen betrachtet wesentlich weiter in den Hang hineinragen als ihre Nachbargebäude, aber rein rechtlich gesehen immer noch im erlaubten Innenbereich liegen – weil eben die Hangkante entsprechend verläuft….“
Quelle und Volltext: merkur.de