In Mietverträgen wird dem Mieter oft die Pflicht übertragen, die Wohnung regelmäßig zu renovieren. Viele der einschlägigen Mietvertragsklauseln sind mittlerweile von Gerichten für unwirksam erklärt worden.
Die sogenannten Schönheitsreparaturen sind einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Zwar sind sie laut Mietvertrag meist auch während des laufenden Mietverhältnisses vom Mieter durchzuführen. Meist sorgen sie jedoch für Streit, wenn das Mietverhältnis endet. Denn Mieter und Vermieter haben oft ganz unterschiedliche Vorstellungen darüber, in welchem Zustand der Mieter die Wohnung mit durchgeführten Schönheitsreparaturen wieder zurückzugeben hat. Dies hat zu einer Vielzahl von Gerichtsurteilen auch vom Bundesgerichtshof geführt. (…)
Quelle und Volltext: https://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=0&HTTP_DocType=News&NewsID=29547