Wohnung renovieren: Was Mieter beim Auszug erledigen müssen
Parkett versiegeln oder Wände streichen: Müssen Mieter beim Auszug die Wohnung komplett renovieren? Was gemacht werden muss und was nicht, lesen Sie hier.
Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden und der Umzug ist so gut wie abgeschlossen. Jetzt müssen Sie nur noch die alte Wohnung übergeben und der Zukunft im neuen Heim steht nichts mehr im Wege. Ganz so einfach ist es in der Praxis dann doch nicht. Denn Mieter müssen vor dem Auszug noch einiges erledigen. Aber zählt dazu auch, die komplette Wohnung zu renovieren?
Schönheitsreparaturen: Kleinigkeiten ausbessern ja, Wohnung renovieren nein
Wer auszieht, gerät oft in Konflikt mit dem Vermieter. Im Mietvertrag steht, Sie müssen die Wohnung renovieren. Doch längst nicht jede Vertragsklausel ist wirksam. Nicht alle Vermieter und Mieter kennen ihre Rechte und Pflichten – oftmals machen sich Irrtümer breit. Bleibt also die Frage: Was müssen Sie tun und was nicht?
Die Gesetzeslage sieht vor, dass allein der Vermieter für die Instandhaltung und -setzung des vermieteten Objekts zuständig ist. Wie das Online-Portal Focus Online berichtet, ist es mittlerweile anerkannt, dass kleinere Schönheitsreparaturen aber auch vom Mieter erledigt werden können. Hat Ihr Vermieter die Pflicht für derartige Arbeiten auf Sie abgewälzt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als diesen nachzukommen….
Quelle und Volltext: Merkur.de