Kein Schmerzensgeldanspruch des Mieters wegen „Mobbings“!
LG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2017 – 9 S 66/17
Lässt ein Vermieter vom Hausmeister Lärmprotokolle in Bezug auf das Nutzungsverhalten von Mietern erstellen, liegt darin keine persönlichkeitsrechtsverletzende Bespitzelung, die einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen könnte…..
Quelle und Volltext: Ibr–online.de