Augsburg: „…Der Begriff Schimmelpilzgutachten ist ein umgangssprachlicher Begriff für ein Baugutachten, welches aufgrund eines Schimmelpilzwachstums in oder an einem Gebäude, bzw. Bauteil gefertigt wurde. Es ist somit ein gewöhnliches Sachverständigengutachten, welches auf Bauschäden und/oder Baumängeln beruht.
Der Inhaber und Gründer des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® Gerhard Holzmann (Stuckateur und Bauingenieur) bearbeitet und untersucht Pilzschäden in der Denkmalpflege und dem Wohnbau seit mittlerweile über 35 Jahren, über 20 davon als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Fortlaufende Weiterbildungen und weiterführende Studien runden das fachliche Know-How ab….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de