Großflächiger Schimmel berechtigt zur Kündigung.
Saarbrücken: Großflächiger Schimmel an den Wänden kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses sein. Denn aus dem Schimmelbefall ergibt sich unter Umständen eine Gesundheitsgefährdung für die Bewohner, befand das Amtsgericht Saarbrücken (Az.: 4 C 348/16 (04)), wie die Zeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht berichtet. Erheblich ist die Gesundheitsgefährdung, wenn nachhaltige Schädigungen drohen und die Gefährdung nicht leicht zu beseitigen ist. In dem Fall hatte die Mieterin einer Eineinhalb-Zimmer-Wohnung den Mietvertrag außerordentlich gekündigt. Zur Begründung führte sie an, dass die Einbauküche und die dahinterliegende Wand von Feuchtigkeit und Schimmel befallen sei…..