„…Das sind laut Auskunft der Staatskanzlei die möglichen Hilfe-Wege. Sie sind verkürzt zusammengefasst und es gibt genaue Vorgaben und Regelungen, um die staatlichen Hilfen zu erhalten.
Finanzielle Unterstützung für Privathaushalte, Unternehmen und Vereine: Betroffene können sogenannte Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat erhalten. Damit stellt die Staatsregierung sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz bedroht wird.
Bei regional begrenzten Unwettern kann das zuständige Finanzamt in konkret betroffenen Fällen notwendige Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen des bundeseinheitlichen Maßnahmenkatalogs gewähren….
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de