Deutschland: „…Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass den Eigentümern eines Hausanwesens ein Anspruch auf Ersatz der Kosten zusteht, die für den Rückbau der im Jahr 1997 auf Betreiben eines französischen Bergbauunternehmens eingebauten “Entspannungsgräben” entstehen.
Die klagenden Eigentümer eines in Großrosseln-Naßweiler gelegenen Hausanwesens hatten die Französische Republik als Rechtsnachfolgerin des inzwischen liquidierten französischen Bergbauunternehmens Charbonnages de France auf Schadensersatz wegen des nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich um dicke Styroporpakete, die vorsorglich an mehreren Stellen des klägerischen Grundstücks in das Erdreich eingebracht worden waren, um den durch den Bergbau erhöhten Erddruck auf das Haus abzufedern und damit letztlich schwere Schäden an dem Haus zu verhindern. Über die Frage, ob und wann die Entspannungsgräben wieder entfernt werden sollten, hatten die Kläger und das französische Bergbauunternehmen seinerzeit keine Regelung getroffen. Die Klage ist in erster Instanz vor dem Landgericht erfolglos geblieben.
Die hiergegen gerichtete Berufung der Kläger hatte Erfolg. Das OLG Saarbrücken hat die Klage in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und den Rechtsstreit zur weiteren Klärung und Entscheidung, in welcher Höhe den Klägern ein Schadensersatzanspruch zustehe, an das Landgericht zurück verwiesen….“
Quelle und Volltext: juris.de