Coburg: „…Das LG Coburg hat entschieden, dass ein Vermieter, der einen auf zehn Jahre angelegten Mietvertrag zu Unrecht vorzeitig kündigt, dem gekündigten Mieter Schadensersatz für die durch die Anmietung und Renovierung von Ersatzräumlichkeiten entstandenen Kosten leisten muss.
Die Klägerin betreibt mit zwei angestellten Mitarbeitern eine Kinderbetreuung. Hierzu hatte sie vom Beklagten im Jahr 2015 für insgesamt zehn Jahre Räume angemietet. Die notwendigen Renovierungsarbeiten führte die Klägerin in Eigenregie durch und investierte insgesamt 15.000 Euro, die durch ein Darlehen finanziert wurden. Die Parteien hatten vereinbart, dass dieser Investitionsbetrag an die Klägerin über eine von 300 Euro auf 175 Euro reduzierte monatliche Miete zurückfließen soll. Im Jahr 2018 kündigte der Beklagte den Mietvertrag wegen eines Verkaufs der betroffenen Immobilie. Daraufhin mietete die Klägerin zu einem monatlichen Mietzins von 600 Euro Ersatzräumlichkeiten an, die wiederum für mehr als 20.000 Euro renoviert werden mussten….“
Quelle und Volltext: juris.de