Augsburg: „…Eine Sanierungspflicht könnte bald Millionen von Häusern in Deutschland betreffen. Es geht dabei um die Energieeffizienzklasse D. Wir erklären, worum es dabei geht.
Der Weg für eine Sanierungspflicht ist frei: Das EU-Parlament hat für einen Entwurf gestimmt, der neue Gebäudeenergieeffizienzrichtlinien vorsieht. Konkret heißt es in dem Plan, dass alle Wohngebäude noch im Jahr 2023 die “Energieeffizienzklasse E” erreichen müssen. Bis 2033 müssen Wohngebäude dann dann sogar der “Energieeffizienzklasse D” entsprechen. Zunächst hatte die Bild von dem Plan berichtet, der rund sechs Millionen Wohngebäude in Deutschland betreffen könnte. Durch die Regelung soll ein besserer Klimaschutz durch einen geringeren Energieverbrauch erreicht werden. Doch was bedeuten die Standards und was kommt bei der Zwangssanierung auf die Betroffenen zu?
Eine Energieeffizienzklasse hat den Zweck, den Verbrauch an Energie eines Hauses zu verdeutlichen. Als Grundlage für die Klassifizierung dient der jährliche Verbrauch, oder auch Bedarf, an Endenergie. Also der Energie, welche dem Verbraucher in einem Wohngebäude zur Verfügung steht. Die Endenergie wird üblicherweise in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr angegeben….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de