Sanierung eines Altbaus: Schallschutz muss Neubaustandard entsprechen!
OLG Köln, Urteil vom 02.03.2018 – 18 U 166/15
Verpflichtet sich ein Bauträger dazu, ein 1900 errichtetes Wohngebäude grundlegend umbauen und zu sanieren, kann ein Erwerber erwarten und verlangen, dass die Wohnung heute üblichen Schallschutzanforderungen entspricht.
Quelle und Volltext: Ibr-online.de