Die allgemein gültigen und anerkannten Regeln der Technik geben vor, dass die Sandwichpaneele im Leichtmetallbau so zu montieren sind, dass eine luftdichte und konvektionsfreie Belagsebene geschaffen wird.
Stöße müssen luft- und dampfdicht verschlossen werden und dies kann nur gewährleistet werden, wenn die einzelnen Paneele in einer Art verlegt werden, zu welcher die in den Paneelstößen liegenden Dichtungen bei der Montage mit Druck aufeinander gepresst werden.
Neben diesem schreibt die Energieeinsparverordnung und die als anerkannte Regel der Technik in die Energieeinsparverordnung eingebundene DIN 4108 deutlichst vor, dass eine luftdichte Gebäudehülle erstellt werden muss.
Nachfolgend werden die wichtigsten Zitate aus den Fachregeln des Gewerks, der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung der Paneele, den Verordnungen, Normen und einer musterhaft ausgewählten Literaturquelle (eine von vielen) dargestellt.
Die IFBS-Fachregeln des Metallbaus geben in mehreren Abschnitten vor, wie die Sandwichpaneele zu verlegen sind. Nachfolgend einige Ausschnitte:
IFBS Fachregeln des Metallbaus „Planung und Ausführung“ Absatz 3.1.20:
„Dampfsperre
Eine Dampfsperre (Diffusionssperre) soll den Feuchtetransport, der Bewegung von Wasser und/oder Wasserdampf durch ein Bauteil einen geplanten Widerstand entgegenbringen oder den Transport bzw. die Bewegung verhindern.
Beim Einsatz von Dampfsperren als Konvektionssperre (Sperre gegen strömende Luft) müssen alle Naht- und Stoßausführungen und Anschlüsse an allen Übergängen, Abschlüssen und Öffnungen luftdicht verbunden bzw. angeschlossen werden.“
IFBS Fachregeln des Metallbaus „Planung und Ausführung“ Absatz 3.1.27:
„Konvektionssperre (Luftsperre)
Eine Konvektionssperre unterbindet den Feuchtetransport durch Luftströmung (Konvektion) vom Rauminneren in die Dach- und Wandkonstruktion und umgekehrt. Diese Aufgabe wird auch von Dampfsperren erfüllt, die fachgerecht eingebaut wurden. Konstruktionsbedingt ist bei Metallleichtbaukonstruktionen der Feuchtetransport infolge Konvektion wesentlich größer als der durch Dampfdiffusion. Der Einbau einer Luftsperre ist daher von äußerster Wichtigkeit. Luftsperren müssen dichte Naht- und Stoßausführungen und dichte Anschlüsse an allen Übergängen, Abschlüssen und Öffnungen aufweisen.“
IFBS Fachregeln des Metallbaus „Planung und Ausführung“ Absatz 4.3.3:
„Tauwasserfreiheit
Es ist in jedem Einzelfall ein ausreichender Schutz gegen Tauwasser nachzuweisen, wobei Dampfdiffusion und Luftkonvektion zu berücksichtigen sind. Dabei ist zu beachten, dass der Wärmetransport durch Luftströmung (Konvektion) die weitaus größere Gefahr darstellt und durch konstruktive Maßnahmen (funktionierende Abdichtung, eine sorgfältig eingebaute und angeschlossene Konvektionssperre, z.B. durch dafür geeignete Dampfsperre, Dichtbänder) unterbunden werden muss.“
IFBS Fachregeln des Metallbaus „Planung und Ausführung“ Absatz 14.2.1:
„Längsstoßausbildung
Entsprechend der Verlegerichtung ist das erste Element einzumessen und in Einbauposition zu bringen. Anschließend ist das nächste Element mit der schaumfreien Längsüberdeckung auf die Randrippe des zuvor verlegten Elements aufzusetzen und der Längsstoß zu schließen. Hierbei ist besonders der vom Hersteller bzw. der in der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung vorgegebene Fugenabstand einzuhalten, damit eine ausreichende Pressung der Dichtbänder sichergestellt wird. Dabei ist auf eine gleichmäßige Fugenbreite zu achten (Kontrollmaß: Fugenbreite oben, unten und über/unter den Zwischenauflagern).
Darüber hinaus ist auf die vorgegebene Baubreite zu achten, die nach mehreren verlegten Elementen durch Kontrollmessung überprüft werden muss. Um eine ausreichende Pressung der Dichtbänder sicherzustellen, haben sich Sandwichelement-Andrückgeräte bewährt.
Zur Verbindung der Dachsandwichelemente an Längsstößen gibt es bei den bauaufsichtlichen Zulassungen der Hersteller unterschiedliche Regelungen, so dass diese Aussagen aus den jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Montageanleitungen der Hersteller zu entnehmen sind.
Ein Abstand der Verbindungen untereinander von ca. 500 mm hat sich bewährt, um den Anpressdruck der Dichtbänder in den Längsüberdeckungen zu gewährleisten.
Schutzfolien im Fugenüberdeckungsbereich sind rechtzeitig zu lösen.“
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik, Zulassungsnummer Z-10.4.658 (Geltungsdauer 25. August 2016 bis 25. August 2021) für den Zulassungsgegenstand: Tragende Sandwichelemente „Lattonedil“ mit Stahldeckschichten und einem Kernwerkstoff aus Polyurethan-Hartschaum; Typ „ISOCOPRE“, „ISOPAR“, „ISOPAR Figro“, „ISOPAR Elegant“, Absatz 4.4:
„Anschluss an Nachbarbauteile
Die Wand- und Deckenelemente sind so einzubauen und am Nachbarbauteil anzuschließen, dass Feuchtigkeit nicht eindringen kann und Wärmebrücken vermieden werden. Diese Details sind im Einzelfall zu beurteilen.“
Montagehinweis der Firma „lattonedil“
„Paneele müssen von oben in bereits verlegte und komplett verschraubte Paneele eingeklinkt werden um eine saubere Komprimierung des Dichtbandes a, Längsstoß zu gewährleisten.“
Fachliteratur „Schäden an Fassaden und Dachdeckungen aus Aluminium und Stahl“ Teil 1, Seite 23:
„Dampfdichtheit/Luftdichtheit
Bereits eine 0,02 mm dicke Aluminiumfolie ist praktisch dampfdicht. Für Dampfsperren werden – als Sicherheit gegen mechanische Beschädigung – dünne Bänder von 0,1 mm Dicke, meist in Bitumen gebettet, verwendet.
Die Forderung der Energieeinsparverordnung an die Luftdichtigkeit von Gebäuden oder Bauteilen ist nur mit einer funktionalen Dampfsperre zu erfüllen. Sie muss bevorzugt als Konvektionssperre wirken und ist deshalb sehr sorgfältig an ihren Stößen zu verbinden und an den übrigen Gebäudeteilen anzuschließen.“
DIN 4108-2 (2003) kann auch angewendet werden, wenn ein beheiztes Gebäude vorliegt. Nachfolgend ein Zitat aus Abs. 7:
„Anforderungen an die Luftdichtheit von Außenbauteilen
Bei Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes, insbesondere auch bei durchgehenden Fugen zwischen Fertigbauteilen oder zwischen Ausfachungen und dem Tragwerk, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese Fugen nach dem Stand der Technik dauerhaft und luftundurchlässig abgedichtet sind (siehe auch DIN 18540).
Aus einzelnen Teilen zusammengesetzte Bauteile oder Bauteilschichten müssen unter Beachtung von DIN 4108-7 luftdicht sein.“
DIN 4108-7 (2007) kann auch angewendet werden, wenn ein beheiztes Gebäude vorliegt. Nachfolgend ein Zitat aus Abs. 5.1:
„Allgemeine Anforderungen
…Die Luftdichtheit muss durch eine ausreichende Haftung zwischen den oder Komprimierung der zu verwendeten Materialien sichergestellt sein.“
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Es gilt § 1 Abs. 2, nicht anzuwenden ist § 1 Abs. 3, wenn eine Betriebsstätte vorliegt, die dauerhaft >12 °C beheizt wird. Dann ist auch § 6 Abs. 1 zu berücksichtigen:
„Dichtheit, Mindestluftwechsel
… Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist….“