Die Augsburger-Allgemeine schreibt heute:
„Kunden können bald gemeinsam klagen
Noch diese Woche will der Bundestag über die Musterfeststellungsklage entscheiden.
Was das bedeutet
Berlin. Verbraucherschützer fordern schon seit Jahren, dass sich Geschädigte im Streit mit einem Unternehmen zusammentun und vor Gericht Schadenersatz für ein fehlerhaftes Produkt geltend machen können. An dem Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage, der noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden soll, gibt es auch Kritik.
Wie ist die Lage zurzeit?
Jeder Verbraucher, der sich geschädigt fühlt, muss nach aktueller Rechtslage selbst klagen – und geht dabei das Risiko ein, vor Gericht eine Niederlage zu erleiden und die Prozesskosten zahlen zu müssen. Bei vergleichsweise geringen Summen, etwa einer fehlerhaften Strompreiserhöhung, ist dieses Risiko deutlich höher als der Schaden. Daher ziehen nur die wenigsten vor Gericht. Klagt ein einzelner Verbraucher, gilt das Urteil nur für ihn. Andere Betroffene haben davon erst einmal nichts….“