Darmstadt: „…Das LG Darmstadt hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 10.11.2025, Az. 19 O 527/16) die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Gutachtenerstellung durch den gerichtlichen Sachverständigen als Grund angesehen, dessen Vergütung auf 0,00 EUR zu kürzen.
Der Autor unterzieht das Urteil einer kritischen Analyse im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen zur Arbeit mit KI und stellt es den derzeitigen Rechtsprechungen und juristischen Auffassungen zum Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Gutachtenerstellung gegenüber….“
Quelle und Volltext: bausv.online