„…Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat seine Honorar-Richtlinie für Immobilienwertgutachten aktualisiert und erweitert. Erstmals enthält die Richtlinie auch Hinweise zu Honoraransätzen für Mietwertgutachten. Seit der ersten Ausgabe 2011 dient die Honorar-Richtlinie des BVS als unverbindliche Empfehlung für Immobiliensachverständige und ihre Auftraggeber. Die im Markt als Standard geltende Richtlinie wurde seitdem regelmäßig angepasst, zuletzt im Jahr 2021.
Ein Team aus Fachbereichsleitern der Immobilienbewertung mehrerer Landesverbände des BVS hat die aktuelle Überarbeitung vorgenommen. Dabei wurden die Grundhonorare an die aktuelle Preisentwicklung angepasst, um den wirtschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden….“
Quelle und Volltext: derbausv.de