LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2020 – 15 OH 61/19
1. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen, auch wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist.
2. Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln ist durch den Sachverständigen sicherzustellen.
Quelle und Volltext: IBR-Online.de