„…Oftmals hört man in den unterschiedlichen Streitigkeiten zu Schadensregulierungen oder zur Beweiserbringung, dass nur öffentlich bestellte Sachverständige und deren Gutachten vor Gericht nutzbar sind. Ebenso häufig versuchen manche Versicherungen Ihnen als Geschädigten vorzuschreiben, dass nur Partnerfirmen Ihren Schaden bearbeiten bzw. beheben können und zur Begutachtung vorab nur der von der Versicherung gesendete Gutachter, der häufig ein Angestellter der Versicherung ist, ergo parteiisch im Sinne der Versicherung urteilt, genutzt werden darf. Um es kurz zu fassen und ohne Berücksichtigung von so manch speziell formuliertem Versicherungsvertrag: Das ist alles hanebüchener Quatsch und mittlerweile bereits mehrfach von den höchsten Gerichten im Land widerlegt.
Die Versicherungen sind allgemein verpflichtet Ihnen bei der Wahl des Sachverständigen freie Hand zu lassen, selbst deutsche Gerichte müssen nach diversen BGH Entscheidungen Privatgutachten berücksichtigen…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de