„…Sie stehen kurz vor der Abnahme. In Ihrem Bauvertrag/Kaufvertrag steht, dass der Bauunternehmer oder Bauträger einen Sachverständigen für die Bauabnahme stellt. Von DEKRA, TÜV oder wie auch immer soll er sein. Unabhängig und/oder neutral steht im Vertrag, in Bezug auf die Beschreibung des Bausachverständigen.
Sie denken wirklich, dass dieser unabhängig und/oder neutral ist?
Ihr Vertragspartner bietet Ihnen eine Leistung zur Abnahme an und stellt die prüfende Person gleich mit. Nein, das ist natürlich nicht neutral und unabhängig ja schon gar nicht.
Die Neutralität zerschellt ebenso wie die Unabhängigkeit an der Auftragssituation. Ihr Auftragnehmer beauftragt den Sachverständigen, damit ist er nicht mehr neutral. Davon können Sie ausgehen. Auch dann, wenn Ihnen nur die Person vorgeschlagen wird und Sie selbst eine Beauftragung aussprechen.
Unabhängig wird er auch kaum beurteilen, denn bezahlt wird er (sofern er vom Unternehmer beauftragt wurde) von Ihrem Auftragnehmer, welcher auch die Aufgabenstellung vorgibt. Letzteres kann auch schon geschehen sein, bevor Sie den vorgeschlagenen Sachverständigen überhaupt sehen. Beauftragt der Unternehmer Ihren Sachverständigen, ist dieser Ihnen gegenüber zu nichts verpflichtet und haften wird er auch nicht. …“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de