Richtlinien des Sonderprogramms Preiswertes Wohneigentum
der Landeshauptstadt Stuttgart – Richtlinien für die verbilligte Abgabe städtischer Grundstücke
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert den Bau und Erwerb von Eigentumswohnungen bzw. Reihenhäusern zur Selbstnutzung für
- Ehepaare
- auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
- eingetragene Lebenspartnerschaften und
- Alleinerziehende
jeweils mit mindestens einem Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ziel der städtischen Förderung ist, diesen Familien die Schaffung von Wohneigentum zu ermöglichen oder zu erleichtern und einer Abwanderung entgegenzuwirken.
- Art der Förderung
Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Grundstücke zur Verfügung, deren Kaufpreis in Abhängigkeit vom Einkommen nach § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder verbilligt wird.
Diese Grundstücksverbilligung ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt, auf die kein Rechtsanspruch besteht…..
Quelle und Volltext: Stuttgart.de