Baubeschreibung wir nicht immer automatisch Vertragsbestandteil
Das neue Bauvertragsrecht, seit Anfang 2018 in Kraft, bringt Bauherren einige Vorteile. Darunter das Recht auf eine Baubeschreibung, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Baubeschreibung gibt Aufschluss darüber, wie das Haus konstruiert ist, welche Materialien verwendet werden, welche Dimensionen das Gebäude hat, wie es technisch ausgestattet wird, welches Heizsystem geplant ist, ob die Hausanschlüsse oder Außenanlagen im Preis enthalten sind und vieles mehr. (…)
Eine Besonderheit gibt es allerdings: Während die vor Vertragsschluss übergebene Baubeschreibung beim normalen Hausbau automatisch Bestandteil des Bauvertrags wird, sofern nicht ausdrücklich etwas geändert wurde, muss sie im Bauträgervertrag im Detail beurkundet werden.
Quelle und Volltext: ibr-online.de