Aichach: „..In einem Fall hat der Anbau die falsche Dachform, in einem anderen Fall ist der Grenzabstand zu gering. Warum der Inchenhofener Rat einmal zustimmt und einmal nicht.
Fast auf der Grenze steht ein Gebäude nach dem Umbau in der Sainbacher Straße in Inchenhofen. Weil das gegen die Satzung verstößt, die in der Gemeinde die Abstandsflächen regelt, hat ein Nachbar dagegen Einspruch erhoben. Das war eines der Themen, mit denen sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag befasste. Auch in einem anderen Fall ging es um nicht eingehaltene Vorgaben, wie Bürgermeister Toni Schoder auf telefonische Nachfrage mitteilte.
Nach dem An- und Umbau eines Einfamilienhauses in ein landwirtschaftliches Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteil ist ein Teil des Gebäudes in der Sainbacher Straße nur etwa zwei Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt. Zu wenig laut der Abstandsflächensatzung der Gemeinde, die mindestens drei Meter vorsieht. Der Nachbar erhob deshalb Einspruch und der Bauherr reichte bei der Kommune einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ein….
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de